AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Käufe über die Website der A&J Elektrotechnik GmbH

Vertrags­schluss

1.1 Vertragspartner: Die A&J Elektrotechnik GmbH, mit Sitz in Bürgermeister-Brötje-Straße 9a, 26180 Rastede, Deutschland, ist Vertragspartner für alle geschlossenen Aufträge.

1.2 Vertragserklärungen: Durch die Bestätigung Ihres Angebots durch die A&J Elektrotechnik GmbH wird der Kaufvertrag noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen.

Der rechtsverbindliche Vertragsschluss steht vielmehr unter der aufschiebenden Bedingung, dass die A&J Elektrotechnik GmbH zu dem Ergebnis gelangt, dass die Elektroinstallation, Photovoltaikanlage oder Wallbox/E-Ladesäule tatsächlich so wie in dem Angebot beschrieben errichtet werden kann. Hierzu wird die A&J Elektrotechnik GmbH nach Eingang des von Ihnen akzeptierten Angebots eine detaillierte technische Vorbereitung und Qualitätssicherung vornehmen, in deren Rahmen hierauf spezialisierte und entsprechend ausgebildete Mitarbeiter der A&J Elektrotechnik GmbH im Detail prüfen, ob die angebotenen Dienstleistungen tatsächlich so wie im Angebot beschrieben erbracht werden können. Ist die Erbringung der Dienstleistungen so wie im Angebot beschrieben möglich, kommt es zu einer Auftragsbestätigung seitens A&J Elektrotechnik GmbH und somit zum rechtsverbindlichen Vertragsschluss zwischen Ihnen und der A&J Elektrotechnik GmbH. Das Ergebnis der Prüfung wird die A&J Elektrotechnik GmbH Ihnen unverzüglich, in der Regel innerhalb von ca. vier Wochen, nach Eingang des Angebots mitteilen. Einer Mitteilung steht es gleich, wenn die A&J Elektrotechnik GmbH Handlungen vornimmt, die unmittelbar auf die Erbringung der Dienstleistungen gerichtet sind. Ist die Erbringung der Dienstleistungen dagegen nicht möglich, kommt – mangels Eintritt der entsprechenden Bedingung – kein Vertrag zwischen Ihnen und der A&J Elektrotechnik GmbH zustande. In diesem Fall wird Sie ein Mitarbeiter der A&J Elektrotechnik GmbH kontaktieren und Ihnen ggf. ein neues Angebot unterbreiten.

1.3 Berechtigung: Sie erklären mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung verbindlich, alleiniger Eigentümer des Gebäudes oder des Grundstücks zu sein, auf dem die Dienstleistungen durch die A&J Elektrotechnik GmbH erbracht werden sollen.

Vertrags­gegenstand

2.1 Wir, A&J Elektrotechnik GmbH, verpflichten uns zur Durchführung von Elektroinstallationen, Photovoltaik-Installationen sowie Errichtung und Inbetriebnahme von Wallboxen/E-Ladesäulen gemäß diesem Vertrag, insbesondere Ziffer 3.

2.2 Die Errichtung und Inbetriebnahme der genannten Systeme wird gemäß diesem Vertrag, insbesondere Ziffern 4 und 5, von uns durchgeführt.

2.3 Wir behalten uns das Recht vor, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen durch Fachpersonal sach- und fachgerecht durchgeführt werden.

2.4 Die anfallenden Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten sind Nebenleistungen zu den entsprechenden Aufträgen für die genannten Systeme (Auftrag mit Montageverpflichtung).

2.5 Wir werden Sie außerdem bei sämtlichen im Kontext mit der Errichtung und der Inbetriebnahme anfallenden Formalitäten nach Maßgabe dieses Vertrages unterstützen. Die Übernahme der Anlagenbetreiberpflichten durch A&J Elektrotechnik GmbH sind hingegen nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.6 Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den vereinbarten Preis nach Ziffer 7 dieses Vertrages zu zahlen.

Verkauf/­Eigentums­vorbehalt/­Garantie

3.1 Kaufgegenstand: Wir verkaufen Ihnen das in Ihrem persönlichen Angebot beschriebene Solarstromsystem, bestehend aus mindestens einer der folgenden Komponenten: Photovoltaikanlage (Photovoltaikmodule, Unterkonstruktion, Wechselrichter), Stromspeicher, Wallbox, ggf. weitere Komponenten sowie Material bei Elektroinstallationen oder anderen benötigten Materialien zur Ausführung der benötigten Arbeiten.

Angaben der Hersteller zu den Komponenten, z.B. in Datenblättern oder anderen Produktinformationen, die dem persönlichen Angebot beigefügt sind, liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht A&J Elektrotechnik GmbH sich ausdrücklich nicht zu eigen.

Die dem Angebot beigefügten Visualisierungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Ansprüche auf ein bestimmtes Aussehen des Solarstromsystems können hieraus nicht abgeleitet werden.

A&J Elektrotechnik GmbH behält sich unter angemessener Berücksichtigung Ihrer berechtigten Interessen vor, einzelne im Angebot genannte Komponenten des Solarstromsystems z.B. im Fall der Nichtverfügbarkeit zum vereinbarten Liefertermin gegen solche Komponenten auszutauschen, die hinsichtlich ihrer technischen Spezifikationen mit den im Angebot genannten Komponenten mindestens gleichwertig sind. Hierüber wird A&J Elektrotechnik Sie rechtzeitig informieren.

3.2 Übergabe: Das Solarstromsystem oder die Elektroinstallation wird Ihnen an der Adresse des im Angebot angegebenen Installationsortes übergeben. Sie verpflichten sich, das Solarstromsystem abzunehmen, wenn alle Leistungen aus dem Angebot erfüllt worden sind. Ab der Übergabe stehen Ihnen die Nutzungen des Solarstromsystems oder der Elektroinstallation zu; gleichzeitig sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Lasten zu tragen.

3.3 Eigentumsvorbehalt: Die Parteien vereinbaren, dass das Eigentum am Solarstromsystem oder der Elektroinstallation erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf Sie übergeht.

3.4 Beschaffungsrisiko: Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernimmt A&J Elektrotechnik GmbH nicht. A&J Elektrotechnik GmbH ist nur zur Lieferung der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet. Die Einschränkung gilt nicht, wenn lediglich eine kurzfristige Lieferstörung vorliegt oder wir die Störung der Zulieferung selbst zu vertreten haben, weil wir es unterlassen haben, das Solarstromsystem oder der Elektroinstallation rechtzeitig durch ein kongruentes Deckungsgeschäft einzukaufen. A&J Elektrotechnik GmbH wird Sie unverzüglich über eine entsprechende Nichtverfügbarkeit des Solarstromsystems oder der Elektroinstallation informieren.

Errichtung von Photo­voltaik­anlagen oder Elektro­installationen

4.1 Statik: Wir gehen davon aus, dass die Installation von Photovoltaikanlagen aus statischer Sicht problemlos verläuft. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl der zusätzlichen Last der Photovoltaikmodule samt der entsprechenden Unterkonstruktion standhalten kann und (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation des Solarstromsystems zulassen. Falls Sie Zweifel haben, sollten Sie auf eigene Kosten einen Statiker mit der Überprüfung der Standsicherheit beauftragen.

4.2 Genehmigungen: Wir setzen voraus, dass Sie die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, einhalten. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.

4.3 Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle von uns angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.

4.4 Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind z.B. Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten ggf. durch Sie zu versetzen.

4.5 Bereithalten von Ersatzziegeln: Im Rahmen der Errichtung des Solarstromsystems, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage, kann es zur Beschädigung von Ziegeln auf Ihrem Dach kommen. Sie sind verpflichtet, eine ausreichend große Anzahl an Ersatzziegeln bereitzuhalten bzw. diese auf Anforderung von uns zu beschaffen.

4.6 Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Die Herstellung der für das Solarstromsystem ggf. erforderlichen elektrotechnischen Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzerdung, Potentialausgleich etc. gehört nicht zum Leistungsumfang von A&J Elektrotechnik GmbH, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.

4.7 Erdarbeiten: A&J Elektrotechnik GmbH ist nicht verpflichtet, die für die Installation des Solarstromsystems erforderlichen Erdarbeiten vorzunehmen; sämtliche Erdarbeiten liegen in Ihrer Verantwortung, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.

4.8 Kaskadenschaltung: Die Umsetzung einer sog. Kaskadenschaltung ist ausgeschlossen, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.

4.9 Termine: Wir werden Ihnen die Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solarstromsystems oder der Elektroinstallation rechtzeitig bekannt geben.

4.10 Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten, in welchen Elektroinstallationen, Photovoltaik- oder Wallbox-Systeme zu installieren sind. Sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der Angebotserstellung Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort heranfahren können.

Sie ermöglichen unseren Mitarbeitern den Zugang zu einem WC.

Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Das Gerüst wird in der Regel einige Tage vor dem geplanten Installationstermin durch ein von uns dazu beauftragtes Unternehmen aufgestellt. Arbeiten am Haus, die die Aufstellung des Gerüsts behindern, sind für die Dauer der Installation der Systeme zu unterlassen. Wir bemühen uns, das Gerüst unverzüglich nach erfolgter Installation zu entfernen; im Einzelfall kann es aber bis zu vier Wochen dauern, bis ein Abbau des Gerüstes erfolgt.

Sie verpflichten sich weiterhin, sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtung der Systeme erforderlich sind (z.B. Bohrungen in Wänden oder Decken) zu gestatten bzw. zu dulden. Darüber hinaus ist Ihnen bewusst, dass z.B. durch den Betrieb der Systeme Betriebsgeräusche entstehen können.

Alle Maßnahmen werden so mit Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen vermieden werden.

Sie stellen uns am Installationsort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Komponenten und Material für den Zeitraum zwischen Anlieferung und Installation unentgeltlich zur Verfügung. Elektrotechnische Komponenten und Material müssen durch Sie geschützt vor jeglicher Witterung (z.B. Regen, Schnee) bei mittlerer Luftfeuchtigkeit bei Zimmertemperatur gelagert werden. Die Systemkomponenten werden in der Regel an Ort und Stelle geliefert. Sie haben sicherzustellen, dass ungehinderter Zugang zu den Installationsorten besteht und eine ausreichende Bodentragfähigkeit gegeben ist. Rechtzeitig vor Anlieferung stellen Sie uns oder unserem Dienstleister Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung.

4.11 Verzögerungen: Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von Ihnen getragen.

4.12 Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik: Bei A&J Elektrotechnik GmbH werden Elektroinstallationen, Photovoltaik-Systeme und Wallboxen/E-Ladesäulen stets nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, um eine hohe technische Sicherheit zu gewährleisten. Gegebenenfalls kann von diesen Regeln abgewichen werden, um eine individuell angepasste Leistung zu erbringen, die auf die Kundenbedürfnisse und die bereits vorhandene Infrastruktur abgestimmt ist. Dabei wird die technische Sicherheit jedoch nicht beeinträchtigt.

4.13 Die A&J Elektrotechnik GmbH kann keine Verantwortung für die Arbeit von Drittfirmen übernehmen, da sie keine Kontrolle über die Arbeitsweise oder die Qualität der ausgeführten Arbeiten hat. Demzufolge haftet A&J Elektrotechnik GmbH nicht für mögliche Schäden oder Mängel, die im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen entstehen könnten. Ein Beispiel hierfür ist die Inbetriebnahme einer PV-Installation, die zuvor von einer Drittfirma auf dem Dach montiert wurde.

Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetriebnahme

5.1 Anmeldung: Als Ihr Vertreter wird A&J Elektrotechnik GmbH das Solarstromsystem in Ihrem Namen beim Netzbetreiber anmelden.

5.2 Netzanschluss: Gemeinsam mit Ihnen wird geprüft, ob ein Netzanschluss für den Betrieb des Solarstromsystems erforderlich ist. Falls ja, wird A&J Elektrotechnik GmbH die Anpassung des Netzanschlusses bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen, sofern Sie dies wünschen.

5.3 Messstellenbetrieb: Auf Wunsch beantragt A&J Elektrotechnik GmbH beim Netzbetreiber die Errichtung eines Einspeisezählers für Sie. Alternativ können Sie selbst als dritter Messstellenbetreiber tätig werden oder einen anderen beauftragen. Die Beauftragung der Zählersetzung ist nicht Gegenstand des Vertrages, wenn Sie uns dies schriftlich mitteilen.

5.4 Zählerschrank: Sofern dies Teil des Angebots ist oder Sie uns hierzu gesondert beauftragen, übernimmt A&J Elektrotechnik GmbH die Ertüchtigung des Zählerschranks für Sie. In letzterem Fall können zusätzliche Kosten anfallen.

5.5 Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft: Nach Fertigstellung der Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen und Wallboxen/Ladesäulen wird die technische Betriebsbereitschaft durch A&J Elektrotechnik GmbH festgestellt und Ihnen gegenüber durch Übergabe eines entsprechenden Protokolls dokumentiert. Das Protokoll ist von Ihnen zu signieren/zu unterzeichnen. Hierdurch erkennen Sie die durch A&J Elektrotechnik GmbH erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß und mängelfrei an. Verweigern Sie die Signatur/Unterzeichnung des Protokolls, kann A&J Elektrotechnik GmbH Sie unter angemessener Fristsetzung hierzu auffordern. Erfolgt die Verweigerung ohne sachlichen Grund, gilt die technische Betriebsbereitschaft mit Ablauf der gesetzten Frist als festgestellt. Als sachlicher Grund in diesem Sinne kommt ausschließlich die Geltendmachung eines wesentlichen Mangels an den installierten Elektrotechnik-Systemen durch Sie in Betracht. Wegen eines unwesentlichen Mangels oder wegen Schäden, die A&J Elektrotechnik GmbH im Rahmen der Installation an Ihrem Eigentum verursacht hat, kann die Signatur/Unterzeichnung des Protokolls nicht verweigert werden. Schäden an Ihrem Eigentum sind gesondert gegenüber A&J Elektrotechnik GmbH geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wesentlichen Mangels tragen Sie.

Die Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft kann auf Verlangen von A&J Elektrotechnik GmbH bereits vor Errichtung der gesamten Elektrotechnik-Systeme für einzelne oder mehrere Komponenten erfolgen, sofern diese Komponenten für sich alleine oder zusammen genommen technisch betriebsbereit sind und ihnen eine eigenständige Gebrauchsfähigkeit zukommt. So kann z.B. bereits die technische Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage festgestellt werden, auch wenn die Wallboxen/Ladesäulen oder die Elektroinstallation noch nicht errichtet worden sind. Für die Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft einzelner oder mehrerer Komponenten des Elektrotechnik-Systems gelten Sätze 1 bis 7 dieser Ziffer entsprechend.

5.6 Mitteilung Inbetriebnahmetermin: Wir werden dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme vor dem Inbetriebnahmetermin mitteilen. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung des Elektrotechnik-Systems nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft des Systems.

5.7 Fertigmeldung: Wir werden die Meldung der Fertigstellung des Elektrotechnik-Systems beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen.

5.8 Ihre Mitwirkungspflichten: Im Rahmen der Ausübung unserer Leistungen für Elektroinstallationen, Photovoltaik und Wallboxen/E-Ladesäulen können Ihre Mitwirkung und Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen Datenerhebungsbögen von Behörden und/oder Netzbetreibern erforderlich sein. Sofern uns die jeweils angefragten Daten nicht aus dem Inhalt des Vertrages bekannt sein können, verpflichten Sie sich, uns diese in geeigneter Weise mitzuteilen. Sie verpflichten sich außerdem, uns sämtlichen für die Vertragserfüllung notwendigen Schriftverkehr mit Behörden und Netzbetreibern über die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlagen in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln.

5.9 Fotografien: Sie berechtigen uns, Fotografien der Anlagen zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlagen zu dokumentieren.

5.10 Kosten: Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere solche des Netzbetreibers für die Herstellung des Netzanschlusses und der Ertüchtigung des Zählerschrankes, haben Sie zu begleichen. Im Rahmen des Angebotes haben wir solche Kosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinaus entstehen, geschätzt. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises gemäß Ziffer 7.

Anlagenbetrieb und Störungs­management

6.1 Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme der Anlagen oder der Elektroinstallation fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Wir übernehmen jedoch die Meldung der Anlagen bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Stromspeichers erforderlich sein.

6.2 Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber zu tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern diese nicht nach Ziffer 5 von uns übernommen wird oder Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unsere Mitarbeiter werden Sie jedoch wo immer möglich und zulässig unterstützen, damit diese Prozesse für Sie so unkompliziert wie möglich vonstattengehen.

Preise und Zahlungsarten

7.1 Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro (€), d.h. sie beinhalten alle Preisbestandteile inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2 Anzahlung: A&J Elektrotechnik GmbH nimmt grundsätzlich eine Anzahlung. Diese Anzahlung beträgt mindestens 35% und maximal 66% des Angebotspreises. Die Höhe der Anzahlung im konkreten Fall ist in Ihrem Angebot genannt. Die Anzahlung wird durch A&J Elektrotechnik GmbH in Rechnung gestellt und ist binnen einer Frist von sieben (7) Tagen nach dem Zustandekommen des Vertrages (vgl. Ziffer 1.2) von Ihnen zu zahlen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann A&J Elektrotechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht innerhalb von drei (3) weiteren Arbeitstagen nach Ablauf der Frist für die Zahlung der Anzahlung der im Angebot genannte Betrag auf dem Konto von A&J Elektrotechnik GmbH eingeht. Im Falle eines Rücktritts wird diese Anzahlung an Sie zurückgewährt.

7.3 Zahlungsart und -frist: Sämtliche Beträge – ausgenommen die Anzahlung nach Ziffer 7.2 – sind innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft und Zugang der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion sind von Ihnen zu tragen.

7.4 Teilrechnungen: Im Falle einer Photovoltaikanlage oder Elektroinstallationen und anderen Komponenten wie Stromspeicher und/oder Wallboxen behält sich A&J Elektrotechnik GmbH das Recht vor, Teilrechnungen für die Photovoltaikanlage und die damit verbundenen Arbeitsleistungen zu stellen, sofern die technische Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage gemäß Ziffer 5.5 der AGB festgestellt wurde, auch wenn die anderen Komponenten des Solarstromsystems noch nicht installiert oder technisch betriebsbereit sind. In diesem Fall wird ein prozentualer Anteil des Kaufpreises für das Solarstromsystem in Höhe von 66% als Rechnungsbetrag auf der Teilrechnung ausgewiesen, um die Vereinfachung der Abrechnung zu gewährleisten.

7.5 Rechnungen via E-Mail: Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Anfrage angegebene E-Mail-Adresse von A&J Elektrotechnik GmbH erhalten.

7.6 Abtretung: A&J Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen Sie an Dritte abzutreten. Dies gilt sowohl für Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage des Solarstromsystems oder der Elektroinstallation als auch für andere Ansprüche (z.B. aus Leistungsstörung). Wenn Ihnen A&J Elektrotechnik GmbH die Abtretung von Ansprüchen an einen neuen Gläubiger mitteilt oder auf andere Weise anzeigt, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den neuen Gläubiger zu leisten.

Ruhen der Vertrags­pflichten

8.1 Sollten die Vertragsparteien aufgrund höherer Gewalt, Terrorismus, Krieg oder anderer Umstände, die unmittelbare Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben und die nicht in ihrer Macht liegen oder nicht mit angemessenem technischem und/oder wirtschaftlichem Aufwand abwendbar sind, daran gehindert sein, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, so ruhen die Vertragspflichten, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind.

8.2 Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und ihre voraussichtliche Dauer informieren. Gleiches gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.

Rücktrittsrecht

9.1 A&J Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn:

die Installation aufgrund unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist oder (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation nicht zulassen und der Kunde eine auf seine Kosten durchzuführende Ertüchtigung nicht unternehmen möchte,

die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ausfällt,

die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation des Solarstromsystems oder der Elektroinstallation etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren,

das im Angebot enthaltene Solarstromsystem oder die Elektroinstallation nach den Maßstäben der Ziffer 3.4 nicht verfügbar ist,

der Kunde trotz Fristsetzung seinen Pflichten nach diesem Vertrag, insbesondere nach Ziffern 4.1, 4.3, 4.4, 4.6 und 5.8, nicht nachkommt.

9.2 Beide Vertragsparteien sind zudem zu einem Rücktritt berechtigt, wenn sich bei einer Begehung vor Ort herausstellt, dass eine Installation des Solarstromsystems oder der Elektroinstallation überhaupt nicht oder nicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geplant realisierbar ist, bzw. wenn die Installation des Solarstromsystems oder der Elektroinstallation unter Berücksichtigung der im Vor-Ort-Termin neu gewonnenen Erkenntnisse mit einer Kostensteigerung verbunden wäre, die der jeweiligen Vertragspartei unter Abwägung der gegenseitigen Interessen sowie der Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn folgende Sachverhalte vorliegen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Die Dachziegel sind brüchig
  • Der Dachstuhl ist morsch bzw. das Holz ist beschädigt oder der Dachstuhl ist aus Metall
  • Die vorhandene Dacheindeckung ist ungeeignet
  • Zum äußeren Blitzschutz kann nicht der notwendige Trennungsabstand eingehalten werden
  • Der Berührungsschutz der Hauselektrik ist nicht gegeben
  • Die Schutzerdung ist unzureichend
  • Es kann kein geeigneter Montageort für die zu installierenden Komponenten gefunden werden

9.3 Der Rücktritt muss der anderen Partei gegenüber in Textform unter Angabe des Rücktrittsgrundes erklärt werden.

ERTRAGSPROGNOSEN UND WEITERE UNTERLAGEN

10.1 Prognosen: Wir bieten unseren Kunden kostenlose Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Photovoltaikanlagen, basierend auf softwaregestützten Simulationen und Wetterdaten. Die in der Analyse berechneten Werte basieren auf den Angaben des Kunden sowie realistischen statistischen Annahmen und wurden gewissenhaft erstellt. Abweichungen von den statistischen Annahmen können nicht ausgeschlossen werden, sodass in der Praxis abweichende Ergebnisse möglich sind. Die Analyse und Anlagenauslegung wurden auf dem heutigen Stand der geltenden technischen Vorschriften sowie der aktuellen Gesetzgebung erstellt.

10.2 Weitere Unterlagen: Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Abweichungen sind möglich und zulässig.

10.3 Urheberrecht: Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

Haftung

11.1 Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Eigenschaften, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

11.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, den wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.

11.3 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.4 Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung beauftragt wurden.

Streit­beilegungs­verfahren

12.1 Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teilzunehmen.

12.2 Sie haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfe für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Schluss­bestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

13.2 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften jenes Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

13.3 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Berlin. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

13.4 Neben diesem Vertrag sowie seinen Anlagen bestehen keine weiteren Abreden (Nebenabreden) zwischen den Parteien. An mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder sonstiger Dritter im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie nach Zustandekommen des Vertrages ist A&J Elektrotechnik GmbH nicht gebunden.

Kunden­betreuung

14.1 Bei Fragen besuchen Sie gerne unsere Website oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

A&J Elektrotechnik GmbH, Bürgermeister-Brötje-Str. 9a, 26180 Rastede, Deutschland

Geschäftsführer: Mohammad Alahdab und Robert Januzovic

Amtsgericht Oldenburg / HRB 219002

Widerrufs­belehrung

15.1 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns A&J Elektrotechnik GmbH, Bürgermeister-Brötje-Str. 9a, 26180 Rastede, Deutschland, E-Mail: info@aj-elektrotechnik.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

15.2 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns A&J Elektrotechnik GmbH, Bürgermeister-Brötje-Str. 9a, 26180 Rastede, Deutschland zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware. Für den Widerruf kann das folgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden:

An A&J Elektrotechnik GmbH, Bürgermeister-Brötje-Str. 9a, 26180 Rastede, Deutschland, E-Mail: info@aj-elektrotechnik.de

Hiermit widerrufe(n) ich ()/wir () den von mir ()/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()/ den Kauf der folgenden Waren ()

  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Wenn Sie die Ware zurücksenden, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, deren Höhe auf höchstens etwa 500 € geschätzt wird. Sie müssen nur für einen etwaigen Wertverlust der Ware aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Falls Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist einen Widerruf erklären möchten, hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung durch A&J Elektrotechnik GmbH ab. Bei Zustimmung sind bereits erfolgte Lieferungen an uns zurückzugewähren und Sie haben eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1.000,- € an uns zu zahlen.

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